Vorteile einer Wahlarztordination

 

 

Eine Wahlarztordination besitzt keine Kassenverträge. Somit ist das Patientenaufkommen überschaubar. Für den Patienten bedeutet dies

  •  beinahe keine Wartezeiten in der Ordination
  •  Anamnesegespräche und Untersuchungen sind ohne Zeitdruck möglich
  •  Therapievorschläge werden individuell auf Ihre Ansprüche ausgerichtet      

Die anfallende Honorarnote muss zuerst selbst bezahlt werden. Sie können diese Rechnung dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen und erhalten bis zu 80% eines vergleichbaren Kassenarzthonorares zurück. Besitzen Sie eine ambulante Zusatzversicherung wird Ihnen die Honoranote von dieser, je nach Vertrag, rückerstattet.